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Man nehme einen Reflektor ( Katzenaugen / Triplespiegel-Array ) und montiere diesen an dem Rückspiegel der Windschutzscheibe. Richtet man den einen Reflektor auf Blitzer aus, so beeinträchtigt man das Beweisphoto der Ordnungsverhüterli . Das Beweisphoto wurde bei Tag aufgenommen. Durch die Überbelichtung und der anschließenden Helligkeitskorrektur, schaut es aus, als wäre es Nacht. Als das Ticket kam, schickte ich dieses zurück, mit der Bemerkung, dass nicht zu erkennen ist, wer mit diesem Fahrzeug fuhr. Ich hab nie wieder was von der Bußgeldstelle gehört. Viel Spaß beim Basteln !! MfG Bernd OLG München, Urteil vom 15.05.2006, Aktenzeichen: 4 St RR 53/06 Leitsatz: Das Anbringen von Reflektoren, mit denen die von der Kamera einer Verkehrsüberwachungsanlage gefertigte Aufnahme unbrauchbar gemacht wird, erfüllt nicht den Tatbestand der Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 Abs. 3 StGB). (da diese noch nicht existierten) |